Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
[dropcap]A[/dropcap]m 1. August ist das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft getreten. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich unter anderem der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Nun wird die Zeit langsam knapp. Eltern, die für ihr Kind bald einen Kita-Platz in Anspruch nehmen wollen, sollten bereits jetzt einen Antrag stellen.
Probleme beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
Ab August ist es soweit. Dann haben alle Eltern mit Kleinkindern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Dies gilt für alle ein- oder zweijährigen Kinder. Sie haben Anspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle. Doch dem Rechtsanspruch auf Kita-Platz ist noch nicht Genüge getan. Noch immer fehlen in den Kindertagesstätten die notwendigen Plätze. Insgesamt wird von einem Bedarf von 780.000 Plätzen ausgegangen. Obwohl in großer Eile an den fehlenden Kita-Plätzen gearbeitet wird, sollen noch immer 220.000 Plätze fehlen. Daher ist beim Rechtsanspruch auf Kita-Platz auch eine alternative Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater möglich. Eine derartige Betreuung ist vom Gesetzgeber beim Rechtsanspruch auf Kita-Platz explizit vorgesehen.
Regionale Unterschiede beim Rechtsanspruch
Die Auslastung der Kitas unterscheidet sich von Region zu Region. In ländlichen Gebieten ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass das Kleinkind einen Kita-Platz bekommen kann. Anders sieht es in einigen großen Ballungszentren der Bundesrepublik aus. Insbesondere das Bundesland Nordrhein Westfalen ist von diesem Problem betroffen. Immerhin können andere Bundesländer Entwarnung geben. Dort kann jedem Kind ein derartiger Platz zur Verfügung gestellt werden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt können die Eltern beruhigt sein. Das Bundesland Berlin vermeldete ebenfalls, dass die dortigen Kindertagesstätten genügend Plätze zur Verfügung stellen können. Der Rechtsanspruch auf Kita-Platz ist dort kein Problem.
Was Eltern tun sollten
Der Rechtsanspruch auf Kita-Platz kann nur gewährt werden, wenn ein zeitiger Antrag gestellt wird. Verschiedene Beratungssstellen weisen daher darauf hin, dass Eltern einen derartigen Antrag bereits vier Monate vor dem anvisierten Beginn der Betreung stellen sollten. Diese frühe Antragsstellung ist wichtig, damit der Anspruch auf einen Platz zeitnah gewährt werden kann. Derartige Anträge gibt es bei den örtlichen Jugendämtern. Viele Ämter stellen diese Formulare aber auch im Internet zur Verfügung. Dort können Eltern ihre speziellen Wünsche formulieren, die von den Jugendämtern berücksichtigt werden müssen. Je nachdem, ob die Eltern ihre Kinder lieber in eine Kindertagesstätte oder durch eine Tagesmutter betreuen lassen wollen, können diese Bedürfnisse im Antrag formuliert werden. Wenn nicht mehr genügend Kita-Plätze zur Verfügung stehen, kann das Jugendamt aber eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater anordnen.
Rechtanspruch auf Kita-Platz einklagen
Falls das Jugendamt die Betreuung ablehnt, können Eltern über eine Klage nachdenken. So können sie den Platz oder die entstehenden Kosten, die durch eine anderweite Betreuung entstehen, vor einem Sozialgericht einklagen. In einigen Bundesländern muss allerdings zunächst ein Widerspruch eingelegt werden, damit es überhaupt zur Klage für den Rechtsanspruch auf Kita-Platz kommen kann. Es lassen sich allerdings nur die freien Plätze einklagen, die es in der Realität bereits gibt. Daher raten viele Experten zur Zeit von einer Klage für den Rechtsanspruch auf Kita-Platz ab. Betroffene Eltern sollten sich daher vorher von einem Experten über den Rechtsanspruch auf Kita-Platz beraten lassen. Dieser kann auch die Möglichkeit erörtern, ob die Eltern, die aufgrund der fehlenden Kinder-Betreuung ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen konnten, den enstandenen Verdienstausfall vor Gericht einklagen können.
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