Pflegekinder aufnehmen – was man alles wissen muss?
[dropcap]P[/dropcap]flegeeltern zu sein, ist eine vielseitige und sicherlich auch schöne Aufgabe. Wer mit dem Gedanken spielt, ein Pflegekind in seine Familie aufzunehmen, sollte sich jedoch selbst im Vorfeld ausgiebig mit dem Thema befassen. Denn man übernimmt mit der Aufnahme eines Pflegekindes schließlich auch große Verantwortung.
Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?
- Die Voraussetzungen für qualifizierte Pflegefamilien liegen in erster Linie im persönlichen Bereich. Man muss nämlich nicht in der klassischen Familienform, also als verheiratetes Paar, leben, um als Pflegeeltern in Frage zu kommen. Auch nicht verheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare oder Einzelpersonen können ein Pflegekind aufnehmen.
- Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürften, muss ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
- Man sollte gesund und mindestens 25 Jahre alt sein.
- Grundsätzlich sollte man die Motivation haben, ein fremdes Kind oder einen Jugendlichen zu betreuen. Außerdem braucht es ein gewisses Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse eines Pflegekinds, denn jedes Kind bringt seine eigene Geschichte mit.
- Voraussetzung sollten zudem ausreichende zeitliche und räumliche Möglichkeiten sein. Auch eine stabile Lebensplanung und gesicherte finanzielle Verhältnisse sollten vorliegen.
- Die Bereitschaft, an Qualifizierungsmaßnahmen, zum Beispiel Vorbereitungsseminaren oder Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, sowie mit den Fachkräften des Jugendamtes oder Familiennetzwerks sowie anderen sozialen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, sollte vorliegen.
- Wichtig sind auch die Toleranz gegenüber anderen Nationalitäten, Religionen und sozialen Schichten sowie die Bereitschaft, unter bestimmten Voraussetzungen den Kontakt zu den leiblichen Eltern des Kindes zu fördern und gegebenenfalls auch eine Rückführung zu unterstützen.
- Man braucht keine pädagogische Ausbildung, aber dafür auf jeden Fall die Bereitschaft, mit dem Pflegekind vertrauensvoll umzugehen, auch wenn das Kind möglicherweise Verhaltensweisen zeigt, die in der eigenen Lebenswelt ungewöhnlich sind und die man von möglichen eigenen leiblichen Kindern so nicht kennt.
Wie viel staatliche Unterstützung gibt es bei Aufnahme eines Pflegekindes?
- Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen, dann haben sie generell Anspruch auf Pflegegeld. Das monatliche Pflegegeld ist aber nicht immer gleich hoch. Das hängt vom Bundesland und auch der Pflegeform ab. Das Pflegegeld setzt sich aber generell aus verschiedenen Posten zusammen, nämlich aus den materiellen Aufwendungen und dem Erziehungsbeitrag. Die materiellen Aufwendungen für den Lebensunterhalt sind altersgemäß gestaffelt.
- Die zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer erlassen jährlich eine Verordnung, die das Pflegegeld neu festsetzt. Die Höhe des Pflegegeldes kann dabei von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar auch von Jugendamt zu Jugendamt, unterschiedlich hoch sein. Die Stadt Karlsruhe hat das Pflegegeld ab dem 1.1.2014 wie folgt festgelegt (Kosten für den Sachaufwand und Kosten für Pflege und Erziehung): 771 Euro für Kinder bis 6 Jahre, 851 für Kinder von 6 bis 12, 938 Euro für Kinder von 12 bis 18 Jahre.
- Neben der Vollzeitpflege gibt es auch noch andere Pflegeformen. Bei der Bereitschaftspflege orientieren sich die materiellen Aufwendungen an den Beträgen, die auch für die Vollzeitpflege gezahlt werden. Für die pädagogische Betreuungs- und Erziehungsarbeit erhalten Bereitschaftspflegeeltern aber zum Beispiel oftmals den 2,5-fachen Beitrag.
- Ein erhöhtes Pflegefeld gibt es unter anderem auch für entwicklungsbeeinträchtigte Pflegekinder.
- Für alle genannten Pflegeformen werden auch Beiträge für eine Unfallversicherung und Alterssicherung übernommen.
- Grundsätzlich kann man auch weitere einmalige Beihilfen, zum Beispiel für Bekleidung oder Mobiliar oder für Klassenfahrten beantragen.
- Bei einer Dauerpflege besteht zudem Anspruch auf Kindergeld.
Ein Pflegekind aufnehmen – wie geht das?
- Kontakt zum Jugendamt oder zu freien Trägern der Jugendhilfe beziehungsweise den vermittelnden Diensten aufnehmen und sich vor Ort erkundigen
- Bewerberbogen ausfüllen
- Die Eignungsfeststellung des Jugendamtes durchlaufen
- An Papiern benötigen Sie unter anderem ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, eine Verdienstbescheinigung, ein ärztliches Attest
- Persönliche Gespräche führen und Vorbereitungsseminare besuchen
Kann man ein Pflegekind ablehnen?
Da es gerade bei allen langfristig angelegten Pflegeverhältnissen sehr wichtig ist, dass das Kind und die Pflegefamilie gut zusammenpassen, sollten Pflegeeltern sogar ablehnen, wenn sie das Gefühl haben, dass es Probleme geben könnte. Entscheidend für die Auswahl bei der Vermittlung eines Pflegekindes sind die Vorstellungen der Pflegeeltern und die individuelle Bedürfnislage des Pflegekindes. Nur wenn Eltern und Pflegekind zusammenpassen, kann eine langfristige und gute Unterbringung gewährleistet werden.
Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss selbst sorgfältig prüfen, ob die Familie den besonderen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden kann und auch, ob die Situation des Kindes oder Jugendlichen mit den eigenen Erwartungen zu vereinen ist. Man sollte sich zum Beispiel fragen:
- Sind wir uns sympathisch?
- Können wir oder kann ich mit diesem Kind zusammenarbeiten?
- Passt dieses Kind mit seiner Geschichte und seinen Erfahrungen, mit den Verhaltentsweisen und Wünschen in meine beziehungsweise unsere Familie?
- Passt das Kind zu unseren eigenen Kindern oder droht eine Konkurrenzsituation?
Keinesfalls sollte man zusagen, wenn man noch Bedenken hat.
Bild: ©omgimages / iStock
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