Kindergartenplatz 2015 | Kosten, Ansprüche, Vergabe
Damit im Jahr 2015 nahezu jedem Kind ein Kindergartenplatz garantiert werden kann, zahlt die Bundesregierung für jeden einzelnen Kindergartenplatz 2015 sehr viel Geld. Doch es fehlt die Zeit, denn es müssen bestimmte Grundvoraussetzungen geschaffen werden und das stellt sich als Problem dar.
[dropcap]I[/dropcap]n Deutschland hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kindergarten- bzw. einen Kitaplatz und diesen Anspruch gibt es bereits seit dem Jahr 1996. Zu diesem Zeitpunkt wurde vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil entschieden, dass jedem Kind in Deutschland ab seinem dritten Lebensjahr bis zum Zeitpunkt der Einschulung ein Halbtagsplatz in einer Kinderbetreuung zusteht.
Damals war dies ein großer Fortschritt, doch heute ist diese geforderte Regelung nicht mehr ausreichend. Bei immer mehr Familien ist es der Fall, dass beide Elternteile arbeiten gehen müssen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das ist natürlich auch der Bundesregierung bekannt und aus diesem Grund hat sie ein Versprechen abgegeben.
Die Kindergartenplätze sind wirklich sehr wichtig; daher schneiden wir hier auch dieses Thema an.
Garantierte Kitaplätze
Ab dem Jahr 2013/14 soll es jedem Kind ermöglicht sein, bereits mit dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu erwerben. Das hört sich im ersten Moment natürlich sehr vielversprechend an, ist aber nicht durchführbar und stellt sich als Halbwahrheit heraus. Der Grund ist der, dass nicht alle Eltern ihr Kind in den Kindergarten bringen möchten und somit ist die Aussage, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch hat, nur zur Hälfte richtig.
Auch wenn diese Tatsache im Gesetz verankert werden soll, ist doch das Ausbauziel der Bundesregierung weit niedriger gesetzt. Das wirkliche Ausbauziel beträgt lediglich 35 %. In diesem Fall bedeutet das, dass nur jedes dritte Kind einen Kitaplatz tatsächlich erhalten wird. Beschrieben und fixiert wird der Ausbau der Kindergartenplätze im Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung.
Eine Grundlage für dieses Programm ist allerdings die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen sowie den Ländern und dem Bund. Am 16. Dezember 2008 ist das Kinderförderungsgesetz ins Leben gerufen worden und somit wurde eine rechtliche Grundlage für den Ausbau von Kindergartenplätzen geschaffen. Seitens des Bundesfinanzministeriums wird von einem tatsächlichen Investitionsvolumen von 4 Milliarden Euro gesprochen. Das ist eine sehr hohe aber doch lohnende Summe und diese wird für den Ausbau von Kindertagesstätten genutzt.
Ab dem Jahr 2015 ist geplant nochmals eine Summe in Höhe von 770 Millionen Euro für die Betriebskosten zu investieren und es ist zu wünschen, dass diese Pläne auch umgesetzt werden. Wenn ein Kind einen Kitaplatz inne hat, kommen auf die Eltern ebenfalls Kosten zu, welche sie aus der eigenen Tasche zu zahlen haben. Diese Beiträge stellen sich folgender Maßen zusammen:
Die Kosten, welche die Eltern tragen müssen, kommen hängen vom Jahreseinkommen ab und werden auch auf den Aufenthalt pro Monat des Kindes in der Kita gestaffelt. Ein Beispiel ist ein Jahreseinkommen bis 20.000 €. In diesem Fall ist der Aufenthalt für das Kind kostenfrei. Bis 25.000 € beträgt der monatliche Beitrag für die Eltern zwischen 28 und 74 € bei einem Aufenthalt von 25-45 Stunden. Bei einem Gehalt bis 50.000 € sind es 80 bis 229 € monatlich.
Betreuungsmöglichkeiten
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Rechtsanspruch auf Kindergarten
Grundsätzlich gilt, dass die Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, aber es gibt auch noch die Möglichkeit der Tagesmutter oder des Tagesvaters, wenn diese in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt stehen. Aber auch hier gilt, dass der Platz wie auch der Kindergarten nicht mehr als 5 Kilometer vom Wohnort entfernt sein darf. Aber es stehen auch noch Krippenplätze anderer Institutionen zur Verfügung, die mit den Städten zusammenarbeiten. So wird der Rechtsanspruch eher abgedeckt.[/box]
Des Weiteren bieten sich außer den öffentlichen auch private Betreuungseinrichtungen an. Diese sind in der Regel aber teurer als die öffentlich geförderten und für solch einen Platz bekommen die Eltern Betreuungsgeld, um die Kosten abdecken zu können. Vor dem 1.8.2013 galt, dass die Eltern, die keinen kostengünstigen Platz für ihr Kind bekommen haben, verpflichtet waren auf die kostspieligeren Plätze zurückzugreifen. Heute ist es so, dass die Eltern die Differenz aufgrund des Rechtsanspruchs einklagen können.
Die Preise variieren übrigens in den Städten auf eine sehr unterschiedliche Weise, wobei nur in drei Großstädten die Preise gleich sind. Das sind die Städte Frankfurt, Hamburg und Berlin. In München und Köln sind die Preise der Beiträge so unterschiedlich, dass diese Differenz mehrere hundert Euro betragen kann. Aber auch bei der Vergabe der Kitaplätze soll sich künftig etwas ändern. Diese sollen sich nun transparenter zeigen.
Es war bis dato immer so, dass sich Eltern gleichzeitig bei mehreren Kindergärten bewerben mussten. Wenn die Erziehungsberechtigten einen Platz bekommen haben, bleibt aber der Name auf der Liste. Und ein großes Problem stellt sich insofern dar, dass Eltern mit einer höheren Bildung bei der Vergabe der Kitaplätze bevorzugt werden. Die Eltern aus den bildungsferneren Schichten haben das Nachsehen. Aber auch, dass die Eltern sich bei verschiedenen Kindergärten eintragen müssen, sorgt dafür, dass ein Mangel an Plätzen entsteht. Das sind Situationen, die so nicht dauerhaft bleiben können und für wirkliche Missstände sorgen.
Fazit
[box type=infobox]Es ist nicht nur wichtig, dass Geld für die Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt wird, sondern auch, dass sich in der Kindergartenpolitik im Speziellen, gerade die Vergabe betreffend, etwas Grundlegendes ändern muss. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wirtschaftslage sich geändert hat und bei vielen Familien beide Elternteile arbeiten müssen, sollte dringend eine Änderung vorgenommen werden, sodass alle Kinder gleichberechtigt behandelt werden.[/box]
Es kommt bei den Kleinen nicht darauf an, ob der Vater und die Mutter studiert haben oder nur einen Volksschulabschluss vorweisen können, sondern wie die Unterbringung während der Arbeitszeiten der Eltern geregelt ist. Eine Mutter, die ihrer Arbeit nicht nachgehen kann, weil das Kind keinen Kindergartenplatz hat, ist finanziell wie auch sozial schlechter gestellt und hat so einen Nachteil, der sich auch wieder auf das Kind auswirkt. Das ist ein ewiger Kreislauf, bei dem Abhilfe geschaffen werden muss.
Gleichstellung bei Kindern ist ein Gebot, das unumgänglich ist und sollte in einem sozialen Staat kein Problem sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Solange es sich in Deutschland so verhält, wird auch die Geburtenrate nicht nennenswert steigen, da sich keiner wirklich sicher sein kann, was die Zukunft der Kinder anbelangt, die schon mit dem Kindergarten beginnt. Diese Gedanken sollten sich alle machen, nicht nur die Politiker, sondern auch die Städte und Gemeinden, die in jedem einzelnen Ort für die Vergabe der Plätze zuständig sind.
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Artikelbild: © panthermedia.net Diego Cervo