Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug: EU zwingt Deutschland zu einer Änderung
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Deutschland seine Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug ändern und den EU-Vorgaben anpassen muss (Rechtssache T-198/12). Die Änderung betrifft vor allem Arsen, Quecksilber und Antimon. Bei diesen Schwermetallen sind die Werte in Spielzeugen laut EU zu hoch, Deutschland muss sich demnach an die im europäischen Recht festgelegten Obergrenzen halten.
Unterschiedliche Messmethoden als Rechtsstreitgrund
[dropcap]W[/dropcap]as Blei betrifft, dazu muss die EU-Kommission neu entscheiden. Lediglich bei Barium gibt es nach den EU-Richtlinien für Deutschland keine Bedenken mehr. Die aufgezählten Stoffe gelten mitunter als gesundheitsschädlich und könnten den Krebs auslösen. Grund für diesen Rechtsstreit waren unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme in den Körper.
Gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg kann die Bundesregierung Rechtsmittel einlegen. Die Argumente des Bundes haben offengelegt, dass die deutschen Obergrenzen Kindern besseren Schutz als die europäischen Vorgaben böten.
Die Richter in Luxemburg waren jedoch anderer Meinung. Laut ihnen erlaubt Deutschland für bestimmte Materialien sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen ist.
Deutsche Grenzwerte für alle Spielzeugarten gültig
Der Europäische Gerichtshof hat argumentiert, dass die deutschen Werte auf der sogenannten Bioverfügbarkeit basieren und damit die maximal zulässige Menge eines chemischen Stoffes festlegen, die beim Spielen in den Körper der Kinder gelangen darf. Darüber hinaus gelten diese Grenzwerte unabhängig von der Konsistenz des Spielzeugmaterials für alle Spielzeugarten.
Innerhalb der EU werden diese Werte dagegen anders ermittelt. Man bestimmt dabei sogenannte Migrationsgrenzwerte. Es handelt sich dabei um die Menge eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, und zwar bevor er vom Kind aufgenommen wird. Zusätzlich unterscheidet man noch zwischen trockenen, brüchigen, flüssigen oder abgeschabten Materialen.
Bleiwerte dürfen vorerst bleiben
Das Gericht in Luxemburg hat vorgelegt, dass die umgerechneten deutschen Grenzwerte für „flüssige, haftende, trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien“ deutlich schlechter als die EU-Normen sind. Lediglich bei „abgeschabten Materialien“ seien die deutschen Grenzen besser im Vergleich zu EU.
Abgeschabtes Material ist für Kinder allerdings schwerer zugänglich als trockenes und flüssiges. Wegen einiger Begründungsfehlern der EU-Kommission sind aber deutsche Grenzwerte für Blei vorerst unantastbar.
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Artikelbild: © panthermedia.net / Oksana Kuzmina
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